Projektförderung Landwirtschaft
Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
(UPDATE November 2025) Wichtige Änderung
Seit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie am 04. November 2025 haben sich die staatlichen Förderbedingungen grundlegend geändert.
- Keine Pauschalförderung mehr für Druckluft-Technik: Kompressoren sind in der neuen Richtlinie nicht mehr als förderfähige Einzelmaßnahme gelistet. Ein einfacher Austausch alter Geräte gegen neue Modelle wird somit nicht mehr direkt bezuschusst.
- Neue Zuständigkeit: Die Förderung wird nicht mehr über die BLE, sondern ausschließlich über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) verwaltet.
- Drucklufttechnik nur noch als Teil ganzheitlicher Modernisierungskonzepte förderfähig: Eine Bezuschussung von Drucklufttechnik ist nur noch möglich, wenn diese Teil eines CO2-Gesamtkonzepts (nach Punkt 2.2 der Richtlinie) ist. Dies erfordert unter anderem:
- Eine fachspezifische Energieberatung vorab.
- Ein Mindest-Netto-Investitionsvolumen von 12.000 €.
- Die Vorlage eines CO2-Einsparkonzepts.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm Energieeffizienz finden Sie hier.