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ABAC15

Projektförderung Landwirtschaft

Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

(UPDATE November 2025) Wichtige Änderung

Seit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie am 04. November 2025 haben sich die staatlichen Förderbedingungen grundlegend geändert.

  • Keine Pauschalförderung mehr für Druckluft-Technik: Kompressoren sind in der neuen Richtlinie nicht mehr als förderfähige Einzelmaßnahme gelistet. Ein einfacher Austausch alter Geräte gegen neue Modelle wird somit nicht mehr direkt bezuschusst.
  • Neue Zuständigkeit: Die Förderung wird nicht mehr über die BLE, sondern ausschließlich über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) verwaltet.
  • Drucklufttechnik nur noch als Teil ganzheitlicher Modernisierungskonzepte förderfähig: Eine Bezuschussung von Drucklufttechnik ist nur noch möglich, wenn diese Teil eines CO2-Gesamtkonzepts (nach Punkt 2.2 der Richtlinie) ist. Dies erfordert unter anderem:
    • Eine fachspezifische Energieberatung vorab.
    • Ein Mindest-Netto-Investitionsvolumen von 12.000 €.
    • Die Vorlage eines CO2-Einsparkonzepts.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm Energieeffizienz finden Sie hier.